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Brunnenkeller aus dem 17. Jahrhundert

 Windrad Geschäftsführer seit 2003

Windradführungen in  Buch, Waldsachsen und Gädheim

 

MR Aktivitäten unter der Leitung von Gebhard Karch als Geschäftsführer von 2007 bis 2016

Soziale Betriebshilfe

Ob im Notfall oder geplant –

Ihr Maschinenring Arnstein und Mittelmain e.V.

Der Maschinenring ist für Sie da!

Der Betrieb muss laufen! Erntezeit, Feldarbeiten und Stallarbeiten nehmen keine Rücksicht auf Ausfälle durch Krankheit oder Unfall und diese kommen selten mit Vorankündigung.

Wir vermitteln Ihnen landwirtschaftliche soziale Betriebshilfe bei:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Todesfall
  • Kur- und Erholung
  • Krankenhausaufenthalt

Der Aufgabenbereich des Betriebshelfers umfasst alle notwendigen unaufschiebbaren und betriebserhaltenden Maßnahmen wie: füttern, melken, Feldarbeit, usw.

Alle Betriebshelfer, die zum Einsatz kommen haben eine landwirtschaftliche Ausbildung.

Jede/r Landwirt/in der bei Versicherungsnehmer bei der SVLFG ist, hat Anspruch auf soziale Betriebshilfe. Wichtig ist, dass die Arbeitsunfähigkeit sofort dort gemeldet wird. Bitte erfragen Sie vorab, für welchen Zeitraum mit wie viel Stunden eine Kostenübernahme der SVLFG gewährt wird. So können die Kosten der Betriebshilfe ganz oder teilweise von Berufsgenossenschaft, Alterskasse oder Krankenkasse übernommen werden.

Der Maschinenring rechnet die erbrachte Leistung für das Mitglied der durch uns vermittelten Betriebshelfer direkt mit der SVLFG ab.


Anträge sowie alle weiteren Unterlagen stehen Ihnen unter der Rubrik Download zur Verfügung! 

 
 
 

wirtschaftliche Betriebshilfe

Wir vermitteln Ihnen wirtschaftliche Betriebshilfe bei:

  • Urlaub
  • Bauhilfe
  • Arbeitsspitzen

Hier werden die Kosten des Arbeitseinsatzes vom Auftraggeber getragen. Für eine Stunde Hilfe kalkulieren Sie bitte zwischen 12,00 € und 15,00 € und ein Kilometergeld von 0,30 €/km.

Wichtig bei dieser Hilfe (Bauhilfe/Arbeitsspitzen) ist, dass die Arbeiten nur eine reine Hilfe sein darf. Das heißt, der Helfer darf lediglich Handlangerdienste übernehmen und darf keine Baumaschinen- und Gerätschaften in diesem Rahmen zur Verfügung stellen. Die Bauhilfe darf nur auf rein landwirtschaftliche Bauten beschränkt sein.

Durch das Agrarwirtschaftsgesetz wird es Landwirten ermöglicht, im Rahmen der organisierten Nachbarschaftshilfe die Arbeitserledigung im Bereich der Hof-, Feld- und Waldarbeit zu erledigen.

Dies ist für den Auftraggeber besonders in betrieblichen/privaten Notsituationen eine wertvolle Hilfe.

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